
Ein neues Gewerbe in Eichstätt
Förderung für Innenstadt und Gründer/-innen
Wer in Eichstätt ein Unternehmen gründen oder übernehmen möchte, kann bei der Anmietung von Flächen in der Startphase Mietzuschüsse von der Stadt erhalten. Mit ihrem zweigliedrigen Förderprogramm – bestehend aus Innenstadtförderung und Existenzgründerförderung – unterstützt die Stadt Eichstätt gezielt neue Geschäftsideen und stärkt gleichzeitig die lokale Wirtschaft.
Die Innenstadtförderung richtet sich an gewerbliche Neustarter/-innen im Zentrum, die in den Bereichen Einzelhandel, Gastronomie oder Dienstleistungen tätig werden. Die Mietzuschüsse können über drei Jahre für Flächen bis maximal 120 m² ausbezahlt werden:
1. Jahr: 2,50 Euro pro m² und Monat,
2. Jahr: 2,00 Euro pro m² und Monat,
3. Jahr: 1,00 Euro pro m² und Monat.
Im übrigen Stadtgebiet greift die Existenzgründerförderung. Hier beträgt die monatliche Unterstützung 1,50 Euro pro m² im ersten Jahr und 1,00 Euro im zweiten Jahr – bis zu einer Fläche von 180 m². Voraussetzung bei beiden Förderungen ist ein tragfähiges Unternehmenskonzept, das spätestens drei Monate nach dem Start vorgelegt werden muss.
Seit 2014 konnten bereits 38 Gründer/-innen von diesen Zuschüssen profitieren und ihre Geschäftsideen in Eichstätt erfolgreich verwirklichen.
Der räumliche Geltungsbereich für die Innenstadtförderung ist der Zentrale Versorgungsbereich Innenstadt (ZVB). Im übrigen Stadtgebiet (außerhalb des ZVB) steht die Existenzgründerförderung zur Verfügung.
Detaillierte Informationen zur Eichstätter Innenstadt- und Existenzgründerförderung können unter https://immobilien.eichstaett.de/foerderung gefunden werden.


